Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Unternehmen und Geltungsbereich
Job-Council
Am Heidberg 19a
21502 Geesthacht
Inhaberin: Jennifer Eggers
Weiter: Job-Council
Die folgenden AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Job-Council und seinen Kunden. Anderslautende oder entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsgrundlage.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
Job-Council vermittelt im Wege der privaten Arbeitsvermittlung Beschäftigungsverhältnisse und bietet Bewerbungstrainings und einen Bewerbungsservice an.
§ 3 Vertragsschluss
3.1. Für die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen wird vor dem Tätigwerden ein schriftlicher Vermittlungsvertrag mit dem Arbeitssuchenden abgeschlossen. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis. Einzelheiten regelt der Vermittlungsvertrag.
3.2. Verfügt der Arbeitssuchende über einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, so erfolgt die Vermittlung einzig unter Zugrundelegung der hierfür geltenden Vorschriften. Dies gilt insbesondere für den Abschluss eines Vermittlungsvertrags sowie der Vergütung. Nebenabsprachen erfolgen nicht. Einzelheiten regelt der Vermittlungsvertrag.
3.3. Mit der Absendung der Anmeldung auf der Internetseite für ein Bewerbungstraining stellt der Kunde eine unverbindliche Anfrage auf einen Kursplatz an Job-Council. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Kunde das Teilnahmeformular ausgefüllt und den Kursbeitrag entrichtet hat. Die Teilnahmeunterlagen erhält der Kunde in dem belegten Kurs. Job-Council behält sich vor, Termine für ein Bewerbungstraining ohne Angaben von Gründen bis zum Veranstaltungstag abzusagen. Alle Teilnehmer werden entweder telefonisch oder per Email über den Ausfall unterrichtet. Eine Nichterreichbarkeit eines Teilnehmers hat Job-Council nicht zu vertreten. Bereits entrichtete Kursgebühren werden binnen Wochenfrist erstattet. Hierfür ist es zwingend, dass der Kunde seine Bankverbindung mitteilt. Barauszahlungen werden nicht vorgenommen. Die Wochenfrist beginnt mit der Kenntnis der Bankverbindung.
3.4. Einzeltrainings können nur direkt bei
Job-Council gebucht werden.
§ 4 Kündigung und Rücktritt
4.1. Arbeitsvermittlungsverträge können jederzeit beiderseitig ohne die Angabe von Gründen zum Folgetag gekündigt werden. Vermittlungsverträge unter Zugrundelegung eines Vermittlungsgutscheins enden automatisch am Ablauftag des Vermittlungsgutscheins. Wenn eine weitere Betreuung durch Job-Council gewünscht wird, muss innerhalb von drei Tagen ein neuer Vermittlungsgutschein eingereicht werden oder ein Vermittlungsvertrag auf Honorarbasis geschlossen werden.
4.2 Arbeitsvermittlungsverträge erlöschen automatisch mit dem Tag des Abschlusses eines Beschäftigungsverhältnisses.
4.3. Bei vorzeitiger Kündigung entstehen bei Vermittlungsverträgen mit Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit keine Kosten. Bei allen anderen Vermittlungsverträgen sind die bis zur Kündigung entstandenen Kosten bis zum Kündigungstag zu entrichten.
4.4. Bis fünf (5) Werktage vor Beginn der Bewerbungstrainings kann der Kunde von der Teilnahme zurücktreten. Er erhält die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 15,- zurück. Danach wird die volle Gebühr fällig.
§ 5 Bezahlung und Fälligkeit
5.1. Für Vermittlungsgeschäfte ergibt sich die Höhe der Vergütung und die jeweilige Fälligkeit aus den jeweils abgeschlossenen Vermittlungsverträgen.
5.2. Für Bewerbungstrainings ist die Gebühr am Veranstaltungstag fällig.
§ 6 Servicepartner
Job-Council vermittelt für fremdsprachige Bewerbungstrainings, EDV-Schulungen und PC-Hardwaresupport den Kontakt zu darauf spezialisierten Servicepartnern. Diese werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Trotzdem kann Job-Council für diese Servicepartner keinerlei Haftung übernehmen. Auf Ausführung und Preisgestaltung hat Job-Council keinen Einfluss. Der Vertrag kommt einzig unter Zugrundelegung der Geschäftsbedingungen des Servicepartners und nur mit diesem zustande. Für die Vermittlungstätigkeit entstehen dem Kunden bei Job-Council keine Kosten.
§ 7 Datenschutz
Alle Job-Council zugänglich gemachten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden werden die persönlichen Bewerbungsdaten absprachegemäß ausgewählten potentiellen Arbeitgebern nur zu Bewerbungszwecken zur Verfügung gestellt.
Job-Council kann für den dortigen Datenschutz jedoch keine Verantwortung übernehmen. Der Kunde kann jederzeit die Löschung und Vernichtung seiner bei Job-Council gespeicherten und/ oder befindlichen Unterlagen verlangen. Job-Council wird bei Beendigung der Vertragsverhältnisse bis zur Löschung/ Vernichtung der Daten diese zwei Jahre lang archivieren. Eine Rücksendung oder Rückgabe von Bewerbungsunterlagen kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
Stand: Juli 2011